In den Zeiten des Fachkräftemangels ist die Freude über die Einstellung eines neuen Mitarbeiters groß.In diesem Zusammenhang stellt sich allerdings die Frage, welche Punkte im Arbeitsvertrag unbedingt zu regeln sind und wo die häufigsten Fehlerquellen liegen. Bei schlechten oder intransparenten Formulierungen kann nämlich die Freude über die Neueinstellung schnell getrübt werden.
Hier die Zusammenstellung der häufigsten Fehler in den Arbeitsverträgen die Sie als Arbeitgeber unbedingt vermeiden sollten:
Beginn des Arbeitsverhältnisses und Probezeit
Bei einem neuen Mitarbeiter stellt sich natürlich die Frage der Probezeit. Hier sollten Sie unbedingt darauf achten, die Probezeit und ihre Dauer (maximal 6 Monate) explizit im Vertrag zu erwähnen. Der neue Mitarbeiter soll zudem auf keinen Fall vor der Unterschrift des Vertrages beschäftigt werden. Die für die Dauer der Probezeit verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen muss zudem ausdrücklich in dem Vertrag stehen.
Überstunden
Wollen Sie, dass eine gewisse Anzahl an Überstunden mit dem Grundgehalt abgegolten ist, müssen Sie eine konkrete Zahl benennen. Denn eine unpräzise oder intransparente Regelung führt dazu, dass schon die erste Überstunde gesondert vergütet werden muss.
Vorübergehende Verhinderung
Vielen Arbeitgebern ist nicht klar, dass ein Arbeitnehmer, der vorübergehend unverschuldet der Arbeit fernbleibt, weiterhin sein Arbeitsentgelt beanspruchen kann. Diese Folge können (und sollten) Sie durch eine Regelung im Arbeitsvertrag ausschließen.
Urlaub
20 Urlaubstage im Jahr sieht das Bundesurlaubsgesetz bei einer 5-Tage-Woche vor. In den meisten Betrieben wird aber inzwischen deutlich mehr Urlaub gewährt. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, klar zwischen dem gesetzlichen und dem übergesetzlichen Urlaub zu differenzieren und für den übergesetzlichen Teil abweichende Regeln, z. B. zum Verfall oder zur Abgeltung aufzustellen. Ohne eine klare Trennung zwischen dem gesetzlichen und dem übergesetzlichen Urlaub bleibt das Bundesurlaubsgesetz gleichermaßen anwendbar, was oft nachteilhaft ist.
Ebenfalls empfehlenswert ist die klare Benennung der Referenz, auf die sich die Anzahl der Urlaubstage bezieht (z. B. 5-Tage-Woche), um Missverständnisse von vorn herein zu vermeiden.
Kündigung
Bei dem Thema Kündigung sollten Sie zunächst überlegen, ob die gesetzliche Regelung (Kündigungsfrist von 4 Wochen) Ihren betrieblichen Anforderungen genügt. Immer häufiger haben die Arbeitgeber, vor allem aufgrund Fachkräftemangels, ein Interesse daran, von Anfang an eine längere Kündigungsfrist zu vereinbaren, um dadurch mehr Planungssicherheit zu bekommen.
Jenseits der Frage, welche Kündigungsfrist zu Beginn des Arbeitsverhältnisses gelten soll, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die Geltung verlängerter Fristen (z. B. wegen der Betriebszugehörigkeit) ebenfalls für den Arbeitnehmer vereinbart wird. Denn das Auslassen einer diesbezüglichen ausdrücklichen Regelung führt dazu, dass für den Arbeitnehmer fortlaufend die kurze Kündigungsfrist, im ungünstigsten Fall die Frist von 4 Wochen, erhalten bleibt, auch wenn er schon seit Jahren im Betrieb arbeitet.
Ausschlussfristen
Die Ansprüche aus dem Beschäftigungsverhältnis unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Das ist eine lange Zeit. Durch eine vertragliche Regelung kann diese Frist aber erheblich abgekürzt werden. Hierbei müssen Sie beachten, dass bestimmte Ansprüche nicht von einer solchen Verfallsklausel erfasst werden dürfen. Tun Sie es nicht, können Sie sich auf den Verfall nicht berufen.
Fazit
Die Erstellung von Arbeitsverträgen stellt Arbeitgeber immer wieder vor Herausforderungen. Viele greifen hier zu altbewährten Musterverträgen oder gar welchen aus dem Internet, ohne darauf zu achten, wie die einzelnen Punkte geregelt sind. Hierdurch wird aber die Gelegenheit verpasst, den Arbeitsvertrag optimal auf die konkrete betriebliche Situation anzupassen. Im schlimmsten Fall stellt sich im Nachhinein heraus, dass die verwendeten Formulierungen unzureichend oder gar unzulässig sind. Das kann kostspielige Folgen haben, die Sie unbedingt vermeiden sollten.