Schadensersatz nach DSGVO im Arbeitsrecht
Wer als Arbeitgeber die Daten eines ehemaligen Mitarbeiters nicht von der Internetseite entfernt, riskiert Schadensersatz nach DSGVO. Die eigenen Mitarbeiter sind das Aushängeschild jedes Unternehmens. Auf den Internetseiten der Firmen werden häufig Fotos oder sogar Videos veröffentlicht auf den die Mitarbeiter zu sehen sind. Auch haben die Arbeitgeber großes Interesse daran, die fachlichen Kenntnisse…