Impfplicht im Gesundheits- und Pflegesektor. Was gilt für die erfassten Personen und was müssen die Einrichtungen jetzt beachten?

Ab dem 16.03.2022 gilt für die Personen die im Gesundheitswesen arbeiten, die Pflicht sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Hiervon ausgenommen sind lediglich die Personen die einen gültigen Genesenen-Nachweis vorlegen, oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Die Kontrolle des Status überlässt der Gesetzgeber den Einrichtungen in denen die Impfpflicht gilt. Was…